Bezeichnet das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes und steht immer in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.
Bezeichnet das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes und steht immer in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.