Der Anteil der Netto-Grundfläche, der, entsprechend der Zweckbestimmung, der Nutzung dient, stellt die Nutzfläche dar. Verkehrsflächen wie Eingänge, Treppenhäuser, Aufzüge, Flure und Funktionsflächen wie Heizungsräume, Maschinenräume, technische Betriebsräume, gehören nicht zur Nutzfläche.