Ein einer Wohnung vorgelagerter, nur an einer Seite offener, ansonsten an fünf Seiten von Wänden, Boden und Decke umschlossener Raum. Wie Balkone und Terrassen wird die Loggia der Wohnfläche zugerechnet.
Ein einer Wohnung vorgelagerter, nur an einer Seite offener, ansonsten an fünf Seiten von Wänden, Boden und Decke umschlossener Raum. Wie Balkone und Terrassen wird die Loggia der Wohnfläche zugerechnet.